Investitionsbooster 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Blog | 11. Juli 2025
Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Investitionssofortprogramm einstimmig zugestimmt. Das Ziel: Wirtschaftswachstum fördern, Investitionen erleichtern und Unternehmen steuerlich entlasten. Für Unternehmer, CFOs und Gründer bietet das Programm neue Chancen – und wir zeigen, wie Sie davon profitieren können.
Mehr Abschreibungen, weniger Steuern
Ein zentrales Element des Programms ist die degressive Abschreibung für Maschinen und Geräte. Unternehmen können Investitionen in den Jahren 2025 bis 2027 mit bis zu 30 % steuerlich geltend machen. Das bedeutet:
- Schnellere Kapitalrückflüsse
- Mehr Liquidität für Folgeinvestitionen
- Optimierte Steuerlast in Wachstumsphasen
Elektromobilität steuerlich fördern
Auch der Umstieg auf elektrische Dienstwagen wird attraktiver:
- 75 % Abschreibung im Anschaffungsjahr
- Erhöhung der Preisgrenze auf 100.000 € pro Fahrzeug
Das ist nicht nur ein steuerlicher Vorteil, sondern auch ein Beitrag zur Nachhaltigkeit und Arbeitgeberattraktivität.
Forschungszulage steigt
Für forschungsintensive Unternehmen wird die Forschungszulage deutlich ausgeweitet:
- Bemessungsgrenze steigt von 10 auf 12 Mio. €
- Gültig für den Zeitraum 2026 bis 2030
Gerade für Start-ups und Tech-Unternehmen ist das ein starker Hebel zur Finanzierung von Innovation.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das Investitionssofortprogramm tritt größtenteils direkt nach der Verkündung in Kraft. Die Änderungen zur Forschungszulage gelten ab dem 1. Januar 2026.
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Bei Hey Unkelbach Financial Services helfen wir Ihnen, das volle Potenzial des Investitionsprogramms auszuschöpfen:
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Marco Unkelbach
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