Krisenprävention für KMU: Was das StaRUG verlangt und wie Frühwarnung funktioniert

Blog | 24. September 2024

Kaum ein Unternehmen gerät über Nacht in eine existenzielle Krise. Meist kündigt sie sich Monate vorher an: sinkende Margen, steigende Kosten, ein großer Kunde, der wegbricht, eine Liquidität, die von Monat zu Monat knapper wird. Wer diese Signale früh erkennt, hat noch viele Handlungsmöglichkeiten. Wer sie übersieht, hat am Ende kaum noch welche.

Seit 2021 ist Krisenfrüherkennung für Geschäftsführer zudem gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Beitrag erklärt, was das StaRUG verlangt, an welchen Signalen Sie eine Krise erkennen und wie ein Frühwarnsystem für kleine und mittlere Unternehmen praktisch aussieht.

Was verlangt das StaRUG von Geschäftsführern?

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) gilt seit dem 1. Januar 2021. § 1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG, fortlaufend über Entwicklungen zu wachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Erkennt sie solche Entwicklungen, muss sie geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und die Gesellschafter informieren.

Das Gesetz schreibt nicht vor, wie dieses Frühwarnsystem genau aussehen muss. Orientierung bietet der Standard IDW S 16 des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Er nennt unter anderem eine Planung von Ergebnis, Bilanz und Liquidität über mindestens zwölf Monate, besser 24 Monate, eine strukturierte Erfassung und Überwachung von Risiken sowie klare Zuständigkeiten. Für kleinere Unternehmen gilt dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Das System muss zur Größe passen, aber es muss da sein.

Wichtig: Wer seine Pflicht zur Krisenfrüherkennung verletzt, riskiert die persönliche Haftung. Spätestens wenn es um eine verspätete Insolvenzantragstellung geht, schauen Gerichte genau hin, was die Geschäftsführung wann wissen konnte.

Die Phasen einer Unternehmenskrise

Krisen verlaufen typischerweise in Phasen. Je früher Sie eingreifen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie:

  1. Strategiekrise: Das Geschäftsmodell verliert an Kraft, Wettbewerber holen auf, die Nachfrage verschiebt sich. In den Zahlen ist noch wenig zu sehen.
  2. Erfolgskrise: Umsätze oder Margen sinken, Kosten steigen, erste Verluste entstehen.
  3. Liquiditätskrise: Die Reserven schmelzen, Rechnungen werden später bezahlt, der Kontokorrent ist dauerhaft ausgeschöpft.
  4. Insolvenzreife: Das Unternehmen ist zahlungsunfähig oder überschuldet. Jetzt gelten strenge gesetzliche Pflichten.

Die meisten Unternehmen werden erst in Phase 3 aktiv. Die wirksamsten Maßnahmen gibt es aber in Phase 1 und 2: Preise anpassen, Kosten senken, Sortiment bereinigen, Finanzierung neu aufstellen – solange noch Zeit und Spielraum da sind.

Frühwarnsignale, die Sie ernst nehmen sollten

  • Die Rohertragsquote sinkt über mehrere Monate.
  • Die Personalkosten steigen schneller als der Umsatz.
  • Das Ergebnis ist im laufenden Jahr kumuliert negativ.
  • Kunden zahlen spürbar später, der Forderungsbestand wächst.
  • Sie zahlen Lieferanten verzögert oder verzichten auf Skonto.
  • Die Kreditlinie ist dauerhaft ausgeschöpft.
  • Der Auftragsbestand reicht für weniger als zwei Monate.
  • Ein großer Teil des Umsatzes hängt an wenigen Kunden.
  • Die Monatszahlen kommen so spät, dass Sie die aktuelle Lage nicht kennen.

Das letzte Signal ist besonders gefährlich, weil es alle anderen verdeckt. Wer seine BWA erst zwei bis drei Monate nach Monatsende bekommt, erkennt eine Krise immer zu spät.

So sieht ein Frühwarnsystem für KMU praktisch aus

Ein Frühwarnsystem muss nicht kompliziert sein. Für kleine und mittlere Unternehmen reichen fünf Bausteine:

1. Pünktliche Monatszahlen

Laufende Buchhaltung und ein fester Abschlusskalender sorgen dafür, dass die BWA jeden Monat bis spätestens Mitte des Folgemonats vorliegt.

2. Eine 13-Wochen-Liquiditätsvorschau

Sie zeigt Woche für Woche, wie sich der Kontostand entwickelt, und macht Engpässe sichtbar, solange Sie noch gegensteuern können. Legen Sie eine Mindestreserve fest, zum Beispiel einen Monat Fixkosten inklusive Löhne.

3. Eine integrierte Planung über 12 bis 24 Monate

Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanung hängen zusammen. Nur so erkennen Sie, ob eine Entwicklung in einigen Monaten zum Problem wird.

4. Ein Kennzahlen-Cockpit mit Warnschwellen

Acht bis zehn Kennzahlen auf einer Seite, jede mit Ampel. Gelb heißt: genauer hinschauen. Rot heißt: handeln.

5. Ein festes Monatsgespräch – und Dokumentation

Einmal im Monat werden die Zahlen besprochen, Risiken bewertet und Maßnahmen festgehalten. Das kurze Protokoll ist zugleich Ihr Nachweis, dass Sie Ihrer Pflicht zur Krisenfrüherkennung nachkommen.

Wenn es ernst wird: Fristen und Instrumente

Die Insolvenzordnung unterscheidet drei Insolvenzgründe, die Sie kennen sollten:

Insolvenzgrund Was er bedeutet Was gilt
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) Sie werden voraussichtlich nicht alle Zahlungspflichten erfüllen können, Prognose in der Regel über 24 Monate Keine Antragspflicht. Eröffnet den Zugang zu den Instrumenten des StaRUG.
Überschuldung (§ 19 InsO) Das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht, und die Fortführung ist in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich Insolvenzantrag spätestens sechs Wochen nach Eintritt
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) Sie können fällige Zahlungen nicht mehr leisten Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt

Im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit bietet das StaRUG Möglichkeiten zur Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Dazu gehören ein Restrukturierungsplan, der auch gegen den Willen einzelner Gläubiger umgesetzt werden kann, wenn in den jeweiligen Gruppen mindestens drei Viertel zustimmen, eine Stabilisierungsanordnung, die Vollstreckungen vorübergehend stoppt, und die Sanierungsmoderation für eine einvernehmliche Lösung mit Gläubigern. Diese Instrumente setzen spezialisierte rechtliche Begleitung voraus.

Die wichtigste Erkenntnis: Je früher Sie handeln, desto mehr Wege stehen offen. Wer bis zur Zahlungsunfähigkeit wartet, hat nur noch wenige Wochen Zeit.

Wie wir Unternehmen in der Krise unterstützen

Bei Hey Unkelbach Financial Services begleiten wir Unternehmen in allen Krisenphasen, mit besonderem Fokus auf die Phase, in der die ersten Verluste entstehen und die Liquidität knapp wird. Unser Ansatz ist zahlenbasiert:

  • Kostenloses Erstgespräch: Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Lage.
  • Finanz-Check zum Festpreis: Wir analysieren Ergebnis, Liquidität und Kostenstruktur und zeigen Ihnen, wo die Hebel liegen.
  • Umsetzung und Begleitung: Liquiditätsplanung, Kennzahlen-Cockpit, Maßnahmenplan und ein fester Sparringspartner für die Geschäftsführung – bei Bedarf auch durch einen CFO auf Zeit.

Für rechtliche Fragen der Restrukturierung arbeiten wir mit spezialisierten Kanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Gilt § 1 StaRUG auch für kleine Unternehmen?

Ja, die Pflicht zur Krisenfrüherkennung gilt für die Geschäftsleitung aller haftungsbeschränkten Unternehmen, also auch für kleine GmbHs und UGs. Der Aufwand muss aber zur Größe des Unternehmens passen.

Muss ich als Geschäftsführer ein formales Risikomanagement einführen?

Ein Konzernsystem ist nicht nötig. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Lage regelmäßig überwachen, Risiken erkennen und dokumentieren, wie Sie darauf reagieren. Pünktliche Zahlen, eine Liquiditätsvorschau und ein Monatsgespräch sind eine gute Grundlage.

Ab wann muss ich einen Insolvenzantrag stellen?

Bei Zahlungsunfähigkeit spätestens nach drei Wochen, bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wenn Sie unsicher sind.

Kann ich das StaRUG nutzen, wenn mein Unternehmen schon zahlungsunfähig ist?

Nein. Die Instrumente des StaRUG setzen voraus, dass die Zahlungsunfähigkeit erst droht und noch nicht eingetreten ist. Deshalb ist frühes Handeln so wichtig.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. In einer konkreten Krisensituation sollten Sie zusätzlich anwaltlichen Rat einholen.

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