Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss: Was sie ist, wer sie ausstellt und wie Sie sie sicher bekommen
Blog | 1. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist die schriftliche Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, dass ein Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Sie ist Pflicht, wenn Sie bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III beantragen. Ausstellen dürfen sie unter anderem IHK, Handwerkskammer, Kreditinstitute, Steuerberater und Unternehmensberater. Grundlage sind Ihr Businessplan, Ihr Finanzplan und Ihre Qualifikation.
Offiziell heißt das Dokument „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“. Umgangssprachlich sind auch „fachkundige Stellungnahme“ oder „Tragfähigkeitsnachweis“ üblich.
Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Die Tragfähigkeitsbescheinigung bestätigt der Agentur für Arbeit, dass Ihre geplante Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt voraussichtlich dauerhaft sichern kann. Rechtsgrundlage ist § 93 Abs. 2 SGB III. Danach müssen Sie die Tragfähigkeit der Existenzgründung „durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle“ nachweisen.
Die Bescheinigung ist keine Erfolgsgarantie. Sie ist eine fachliche Einschätzung: Ist die Geschäftsidee schlüssig, sind die Zahlen plausibel, und bringen Sie die nötigen Fähigkeiten mit? Die Agentur für Arbeit entscheidet danach selbst über den Zuschuss. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht also auch mit positiver Stellungnahme nicht.
Für die Stellungnahme gibt die Agentur einen eigenen Vordruck vor: „Gründungszuschuss (GZ) – Stellungnahme Fachkundige Stelle“ (BA GZ 04). Sie finden ihn im Downloadbereich auf arbeitsagentur.de.
Wofür brauchen Sie die Bescheinigung?
In den meisten Fällen brauchen Sie sie für den Gründungszuschuss. Er richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich hauptberuflich selbstständig machen. In Phase 1 erhalten Sie sechs Monate lang Ihr Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung. In Phase 2 können weitere neun Monate mit 300 Euro folgen. Der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben. Den Antrag stellen Sie vor dem Start Ihrer Tätigkeit.
Auch in zwei weiteren Situationen ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung hilfreich:
- Einstiegsgeld vom Jobcenter: Wer Bürgergeld bezieht und gründet, kann Einstiegsgeld nach § 16b SGB II erhalten. Viele Jobcenter verlangen dafür ebenfalls eine fachkundige Stellungnahme.
- Gespräche mit Bank oder Förderinstitut: Eine unabhängige Einschätzung Ihres Konzepts stärkt Ihre Position, wenn Sie ein Gründungsdarlehen beantragen.
Wer darf eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?
Welche fachkundige Stelle Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst. Das Gesetz nennt Beispiele, die Liste ist aber ausdrücklich nicht abschließend.
| Fachkundige Stelle | Ausdrücklich im Gesetz genannt | Hinweis |
|---|---|---|
| Industrie- und Handelskammer (IHK) | ja | meist nur für gewerbliche Gründungen im eigenen Kammerbezirk |
| Handwerkskammer (HWK) | ja | für Gründungen im Handwerk |
| Berufsständische Kammern | ja | zum Beispiel für Freie Berufe |
| Fachverbände | ja | je nach Branche |
| Kreditinstitute | ja | oft nur in Verbindung mit einer Finanzierung |
| Steuerberater | nein, aber anerkannt | laut Bundessteuerberaterkammer als fachkundige Stelle anerkannt |
| Unternehmensberater | nein, aber anerkannt | in der Praxis von vielen Agenturen akzeptiert |
Die Formulierung „insbesondere“ in § 93 Abs. 2 SGB III macht den Unterschied: Auch Steuerberater und Unternehmensberater kommen als fachkundige Stelle in Betracht. Vor allem Unternehmensberater sollten Sie kurz vorab bei Ihrer Agentur für Arbeit abklären, da die Handhabung regional verschieden ist.
Wichtig ist die Unabhängigkeit. Die fachkundige Stelle darf an Ihrer Gründung nicht beteiligt sein und muss Ihr Vorhaben neutral bewerten.
Welche Unterlagen braucht die fachkundige Stelle?
Die fachkundige Stelle braucht einen vollständigen, prüffähigen Businessplan mit Zahlenteil. Die Agentur für Arbeit nennt in ihrem Musteranschreiben diese Unterlagen:
- Beschreibung des Gründungsvorhabens (Businessplan): Geschäftsidee, Zielgruppe, Markt, Wettbewerb, Standort, Marketing
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan: was Sie investieren und woher das Geld kommt
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau: Einnahmen, Kosten und Gewinn, mindestens für die ersten Jahre
- Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise: Ausbildung, Zeugnisse, Zertifikate
- Vordruck „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“ (BA GZ 04)
Empfehlenswert sind außerdem eine Liquiditätsplanung für die ersten 12 bis 24 Monate und eine Aufstellung Ihrer privaten Lebenshaltungskosten. Hilfreich sind auch Belege, die Ihre Annahmen stützen, etwa Absichtserklärungen von Kunden, Mietverträge oder Kooperationsvereinbarungen.
Worauf achtet die fachkundige Stelle?
Die Kernfrage lautet: Können Sie von Ihrer Selbstständigkeit nach der Anlaufphase dauerhaft leben? Dafür prüft die fachkundige Stelle vier Bereiche:
- Persönliche und fachliche Eignung: Bringen Sie Ausbildung, Berufserfahrung und kaufmännisches Grundwissen mit?
- Geschäftsidee und Markt: Gibt es eine klare Zielgruppe, eine realistische Einschätzung des Wettbewerbs und ein überzeugendes Alleinstellungsmerkmal?
- Finanzierung und Liquidität: Ist der Kapitalbedarf gedeckt, und reicht das Geld in jedem Monat, auch in der Anlaufphase?
- Rentabilität: Bleibt nach allen Kosten, Steuern und Versicherungen genug für Ihren Lebensunterhalt?
Die häufigsten Fehler im Businessplan
Aus unserer Prüfpraxis sehen wir immer wieder dieselben Schwachstellen:
- Umsätze ohne Herleitung: Eine Zahl wie „3.000 Euro Umsatz im Monat“ überzeugt nicht. Rechnen Sie vor, wie sie entsteht: Anzahl Kunden mal Preis.
- Liquiditätslücke: Die Rentabilität sieht gut aus, aber in einzelnen Monaten ist das Konto im Minus.
- Zu niedrige Lebenshaltungskosten: Wer in der Planung mit 400 Euro für Lebensmittel, Kleidung und Freizeit rechnet, macht die Zahlen schön.
- Vergessene Kosten: Krankenversicherung zum Mindestbeitrag für Selbstständige, Rentenversicherung, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer auf Kosten ohne Vorsteuerabzug.
- Textbausteine statt Konzept: Allgemeine Sätze über Motivation und Fleiß ersetzen keine konkrete Beschreibung Ihres Vorhabens.
- Widersprüche: Unterschiedliche Zahlen im Text und im Zahlenteil, oder ein „Ladengeschäft“ im Text bei geplantem Homeoffice.
Je sauberer Ihre Unterlagen sind, desto schneller geht die Prüfung und desto überzeugender ist die Stellungnahme für die Agentur.
So läuft es ab: in sechs Schritten zur Bescheinigung
Planen Sie die Stellungnahme früh ein, denn Antrag und Unterlagen müssen vor dem Start Ihrer Selbstständigkeit in Gang gesetzt sein.
- Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit: Klären Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, ob der Gründungszuschuss für Sie in Frage kommt, und fragen Sie nach, welche fachkundigen Stellen akzeptiert werden.
- Antrag stellen: Den Antrag auf Gründungszuschuss Phase 1 stellen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit, auch online über die eServices der Agentur.
- Businessplan und Zahlenteil erstellen: Erstellen Sie Text, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplanung und Finanzierungsplan.
- Unterlagen an die fachkundige Stelle senden: Fügen Sie den Vordruck BA GZ 04 bei. Die Agentur stellt dafür auch ein Musteranschreiben bereit.
- Prüfung und Rückfragen: Die fachkundige Stelle prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten. Rechnen Sie damit, dass Sie einzelne Punkte nachbessern müssen.
- Stellungnahme bei der Agentur einreichen: Die unterschriebene Stellungnahme reichen Sie mit Ihren übrigen Unterlagen ein. Die Agentur entscheidet anschließend über den Zuschuss.
Wie lange die Prüfung dauert, hängt vor allem von der Qualität Ihrer Unterlagen ab. Bei vollständigen Unterlagen sind wenige Tage realistisch, bei Nachbesserungen entsprechend länger. Kammern haben teils deutlich längere Bearbeitungszeiten.
Was kostet eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Die Kosten hängen von der Stelle ab und davon, ob nur geprüft oder auch beim Businessplan geholfen wird. Manche Kammern stellen die Stellungnahme kostenlos aus, andere berechnen eine Gebühr: Die IHK Berlin nimmt zum Beispiel 70 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Private Anbieter wie Steuerberater und Unternehmensberater arbeiten meist zum Festpreis.
Achten Sie bei privaten Anbietern auf zwei Dinge:
- Das Honorar muss unabhängig vom Ergebnis sein. Eine Bescheinigung, die nur bei positivem Ergebnis bezahlt wird, wirkt auf die Agentur wenig glaubwürdig.
- Prüfung und Beratung sind zwei Leistungen. Die Prüfung eines fertigen Plans ist günstig. Wer Hilfe beim Erstellen oder Überarbeiten braucht, sollte vorher klären, was das zusätzlich kostet.
Übrigens: Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit können Sie unter Umständen ein Gründungscoaching bei einem zugelassenen Träger fördern lassen. Fragen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft danach.
Tragfähigkeitsbescheinigung und Buchhaltung bei HUFS
Marco Unkelbach erstellt als Unternehmensberater fachkundige Stellungnahmen für Gründer. Sie erhalten eine unabhängige, kritische Prüfung Ihres Businessplans und eine Stellungnahme auf dem Vordruck der Agentur für Arbeit, zum Festpreis von 99 Euro, unabhängig vom Ergebnis.
Unser Ablauf:
- Sie senden uns Businessplan, Zahlenteil, Lebenslauf und den Vordruck BA GZ 04.
- Wir prüfen Ihre Unterlagen und melden uns mit konkreten Rückfragen, falls etwas fehlt oder nicht plausibel ist.
- Sie erhalten die unterschriebene Stellungnahme für Ihre Agentur für Arbeit.
Nach dem Start beginnt der Alltag als Unternehmer. Belege, Buchungen, Umsatzsteuer und Liquidität laufen dann monatlich. Wenn Sie möchten, übernimmt HUFS auch Ihre laufende Buchhaltung: digital, mit Belegerfassung per App, Buchung in DATEV und einer monatlichen BWA. So sehen Sie jederzeit, ob Ihre Zahlen auf Kurs sind. Die Buchhaltung ist ein eigenes Angebot und keine Bedingung für die Stellungnahme.
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Häufige Fragen zur Tragfähigkeitsbescheinigung
Ist Tragfähigkeitsbescheinigung dasselbe wie fachkundige Stellungnahme?
Ja. Beide Begriffe meinen die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 93 Abs. 2 SGB III.
Kann ich die Stelle frei wählen?
Ja. Sie entscheiden selbst, ob Sie IHK, Handwerkskammer, Steuerberater oder Unternehmensberater beauftragen. Klären Sie bei privaten Anbietern vorab, ob Ihre Agentur sie akzeptiert.
Was passiert bei einer negativen Stellungnahme?
Dann wird der Gründungszuschuss in der Regel nicht bewilligt. Sie können Ihren Businessplan überarbeiten und erneut prüfen lassen. Eine kritische Rückmeldung ist oft wertvoll, weil sie Schwachstellen zeigt, bevor sie Geld kosten.
Bekomme ich mit positiver Stellungnahme sicher den Gründungszuschuss?
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit prüft weitere Voraussetzungen, etwa Ihren Restanspruch von mindestens 150 Tagen Arbeitslosengeld.
Muss die Stellungnahme vor der Gründung vorliegen?
Den Antrag auf Gründungszuschuss stellen Sie vor dem Start Ihrer Selbstständigkeit. Die Stellungnahme können Sie in Absprache mit der Agentur auch nachreichen. Klären Sie den Zeitplan im Beratungsgespräch.
Gilt die Bescheinigung auch für Nebenerwerbsgründungen?
Für den Gründungszuschuss nicht, denn er setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus. Für Bankgespräche kann eine Stellungnahme aber auch im Nebenerwerb sinnvoll sein.
Wie viele Seiten sollte der Businessplan haben?
Eine feste Vorgabe gibt es nicht. Wichtiger als die Länge ist, dass Text und Zahlen konkret zu Ihrem Vorhaben passen. Manche fachkundige Stellen empfehlen mindestens 10 Seiten Text plus Zahlenteil.
Quellen
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